Eine bauliche Veränderung (z. B. ein grabsteinähnlicher Gedenkstein) gestaltet die Wohnanlage nicht grundlegend um, wenn sie mit einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen spezifischen Vorgabe für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (z. B. im Ziergarten) vereinbar ist.
mehrEine undichte Duschkabine, durch die bei jedem Duschvorgang erhebliche Wassermengen austreten, berechtigt den Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 10 Prozent der Bruttomiete.
mehrDer Bundesfinanzhof muss über eine Kaufpreisaufteilung eines als Baudenkmal geschützten Gebäudes mit betreffendem Grund und Boden entscheiden.
mehrDas Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) enthält einige Regelungen, die zum Jahresanfang 2025 in Kraft getreten sind.
mehrBei sog. Roulette-Reisen erfährt ein Kunde vom Reiseveranstalter in der Regel die Information zu Hotel und Flugzeiten erst kurzfristig vor Reisebeginn. Dies sei hinzunehmen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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