Tierbesitzer stellen sich jedes Jahr zur Urlaubszeit die Frage, wer sich um ihr Tier kümmert. Gewerbliche Tiersitter können teuer sein, aber unter bestimmten Bedingungen können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 4.000 Euro pro Jahr oder 20 Prozent der Kosten können als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.
Auch wenn die Liebe zu Haustieren grundsätzlich sehr groß ist. So sind die Kosten für das Finanzamt rein privat.
Nur die Betreuung des Tiers, der Tierfriseur und Tierhalterhaftpflicht werden steuerlich berücksichtigt.
Nur wenn ein gewerblicher Profi engagiert wird, der eine Rechnung erstellt, sind die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Dasselbe gilt für den Tierfriseur. Der Steuervorteil lässt sich nur nutzen, wenn die Betreuung im privaten Haushalt des Besitzers stattfindet. Das heißt im Haus, in der Wohnung oder auf dem Grundstück. Dabei gelten dieselben Regeln wie für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Rechnungen von Bekannten oder der netten Nachbarin erkennt das Finanzamt leider nicht an.
Beispiel 1: Familie Müller fährt zwei Wochen nach Italien in den Urlaub. Währenddessen kümmert sich ein Tiersitter liebevoll um die Hauskatze Luna. Die Rechnung beträgt 325 Euro. Davon lassen sich 65 Euro von der Steuer zurückholen.
Beispiel 2: Familie Müller bringt die Hauskatze Luna in die Tierpension. In diesem Fall können Sie nichts absetzen.
Beispiel 3: Max Huber lässt seinen Bobtail regelmäßig zu Hause von einer Hundefriseurin scheren. Im Jahr kommen hier 180 Euro zusammen. 36 Euro gibt es vom Finanzamt zurück. Beim Besuch im Hunde-Spa lässt sich wieder nichts absetzen.
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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