Es muss nicht gleich ein englisches Elite-Internat auf einem Schloss sein. Immer mehr Eltern entscheiden sich für die private Bildung ihrer Kinder. Eine solche Ausbildung ist meistens mit sehr hohen Kosten verbunden. Dabei kann die Angabe von Schulgeld bei der Einkommensteuererklärung eine finanzielle Entlastung darstellen. Immerhin bis zu 30 Prozent. Wie Sie Schulgeld für private Schulen wie Montessori- oder Waldorfschulen von der Einkommensteuer absetzen, erfahren Sie hier.
Sie können 30 Prozent des Schulgeldes, max. 5.000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen. Das absetzbare Schulgeld ist somit bei 16.667 Euro im Jahr gedeckelt.
Beispiel: Amelie (8) besucht eine Montessori-Schule. Diese kostet 260 Euro pro Monat. Ihre Eltern können 3.160 Euro pro Jahr angeben und erhalten 936 Euro Erstattung von der Steuer zurück.
Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind kein Schulgeld und somit nicht absetzbar.
Auch Schulen im Ausland können steuerlich gefördert werden. Dazu gehören Schulen in Ländern, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, also in Norwegen, Island oder Liechtenstein. Ebenfalls begünstigt werden die Schulgeldkosten für deutsche Schulen im Ausland – auch außerhalb Europas.
Um Schulgeld bei der Steuererklärung absetzen zu können, ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören in der Regel Rechnungen oder Quittungen der Bildungseinrichtung, aus denen die gezahlten Schulgebühren und die darin enthaltenen Kosten hervorgehen.
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
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