Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 Prozent betragen – trotz einer insgesamt schwachen Wirtschaftslage. Möglich wird das, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt hat, als noch im letzten Jahr prognostiziert wurde.
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung für 2026 wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt vsl. im Herbst 2025.
Über die Künstlersozialversicherung werden mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.
Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen (wie abhängig Beschäftigte) die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert. Dabei wird die Künstlersozialabgabe als Umlage erhoben.
Der Abgabesatz beträgt derzeit 5,0 Prozent (Jahr 2025) und wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt.
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