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Steuern / Sonstige 
Mittwoch, 23.07.2025

Stiftungen – Vermögen sichern und Gutes tun

Viele vermögende Menschen fragen sich, wie sie ihr Lebenswerk erhalten und der Gesellschaft etwas zurückgeben können. Eine Möglichkeit dafür ist die Gründung einer Stiftung. Stiftungen erlauben es, Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck zu widmen – ob gemeinnützig oder innerhalb der Familie – und bieten ideelle und praktische Vorteile.

Eine Stiftung ist eine rechtliche Konstruktion, bei der Vermögen dauerhaft einem festgelegten Zweck gewidmet wird. Sie hat keine Gesellschafter oder Mitglieder, sondern dient ausschließlich dem vom Stifter bestimmten Zweck. In der Satzung wird festgelegt, ob der Zweck gemeinnützig ist (etwa Bildung oder Soziales) oder bei einer Familienstiftung der Versorgung der Familie und dem Vermögenserhalt dient. Das gestiftete Vermögen bleibt erhalten; nur die Erträge daraus fließen in die Verwirklichung des Stiftungszwecks.

Eine Familienstiftung kann verhindern, dass ein Unternehmen oder Immobilienbesitz durch Erbfall zersplittert wird. Das Vermögen bleibt als Ganzes erhalten und erwirtschaftet Erträge, aus denen begünstigte Familienmitglieder unterstützt werden – so bleibt das Familienvermögen bewahrt und Familientraditionen können fortgeführt werden.

Wer sich gemeinnützig engagieren möchte, kann mit einer Stiftung nachhaltig Gutes tun und dieses Engagement über das eigene Leben hinaus fördern. Dieses Engagement stiftet Sinn und persönliche Erfüllung – man schafft ein bleibendes Vermächtnis.

Gemeinnützige Stiftungen werden vom Staat steuerlich gefördert. Spenden und Zustiftungen an sie sind in großem Umfang absetzbar (unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 1 Million Euro über zehn Jahre). Auch die Übertragung von Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung ist steuerfrei, denn hier fällt keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer an.

Familienstiftungen können ebenfalls Steuervorteile bieten. Bei der Gründung lassen sich hohe persönliche Freibeträge für Angehörige nutzen, sodass ein Großteil des Vermögens steuerfrei übertragen wird. Zudem ersetzt die nur alle 30 Jahre fällige Erbersatzsteuer die ansonsten bei jedem Generationswechsel anfallende Erbschaftsteuer – in vielen Fällen mit geringerer Gesamtbelastung für das Familienvermögen.

Zur Gründung der Stiftung definiert der Stifter zunächst den Zweck und wählt die passende Form (Familien- oder gemeinnützige Stiftung). Dann wird eine Stiftungssatzung ausgearbeitet, in der alle wichtigen Eckpunkte festgelegt werden. Anschließend wird die Stiftung mit ausreichend Vermögen ausgestattet. Sind Satzung und Kapital beisammen, folgt der Antrag auf Anerkennung bei der Stiftungsbehörde – wird er bewilligt, entsteht die Stiftung als eigene juristische Person, auch die Angelegenheiten mit dem Finanzamt sind – je nach Art – zu klären. Dieser Prozess erfordert zwar Aufwand, doch am Ende steht ein Werk, das den Stifterwillen fortführt.

Sprechen Sie Ihren Steuerberater an, wenn Sie mehr wissen möchten. Er begleitet Sie gerne.

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