2000 - 2025   A.NIES-KNOCH                                          STEUERBERATUNG
              Kanzleigründung 01. Juli 2000
 

Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Montag, 21.07.2025

Steuerliche Behandlung von Corona-Soforthilfen bei Gewinnermittlung

Die Gewährung von Corona-Soforthilfen hat keinen Darlehenscharakter und stellt im Zeitpunkt des Zuflusses steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar, so entschied das Niedersächsische Finanzgericht (Az. 12 K 20/24).

Korrespondierend hierzu seien etwaige Rückzahlungen im Zeitpunkt des Abflusses als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Dies entspreche den allgemeinen Prinzipien bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Etwaige Progressionsvorteile oder -nachteile seien diesem System immanent.

Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen stellt zudem kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar. Die Revision beim Bundesfinanzhof wurde eingelegt (BFH-Az. VIII R 4/25).

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
E-Mail
Anruf
Karte