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Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 15.07.2025

Kündigung nicht erhalten: Zur Beweiswürdigung

Auch wenn der Zugang eines Kündigungsschreibens während der Probezeit von drei Zeugen übereinstimmend bestätigt wird, muss das Gericht dem nicht glauben.

Im Streitfall bestritt die Klägerin, eine Bürokraft, eine von ihrem Arbeitgeber behauptete Kündigung während ihrer Probezeit erhalten zu haben. Ihr Arbeitgeber behauptete, das Kündigungsschreiben sei ihr persönlich übergeben worden.

Wie zuvor schon das ArbG Hannover gab auch das Landesarbeitsgericht Niedersachsen der Klägerin Recht. Die Kündigung entfalte mangels nachgewiesenen Zugangs keine Rechtswirkung. Zwar hatte der Arbeitgeber zum Beweis des Zugangs der Kündigung drei Zeugen aufgeboten, doch deren Aussagen fielen nicht überzeugend aus. Dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen fehlte die Überzeugung, dass die Kündigung der Klägerin tatsächlich zugestellt wurde, da die Aussagen der Zeugen und andere Beweismittel nicht glaubwürdig genug waren (Az. 4 SLa 442/24).

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