Meta hat mit seinen Business Tools massiv gegen europarechtlichen Datenschutz verstoßen, die personenbezogenen Daten zu einem Profiling der Nutzer von Facebook verarbeitet und mit dem Geschäftsmodell der personalisierten Werbung Milliardengewinne eingefahren. Daher hat das Landgericht Leipzig dem Kläger die hohe Entschädigungssumme von 5.000 Euro zugesprochen (Az. 05 O 2351/23).
Meta, Betreiberin der sozialen Netzwerke Instagram und Facebook, hat Business Tools entwickelt, die von zahlreichen Betreibern auf ihren Webseiten und Apps eingebunden werden und die Daten der Nutzer von Instagram und Facebook an Meta senden. Jeder Nutzer ist für Meta zu jeder Zeit individuell erkennbar, sobald er sich auf den Dritt-Webseiten bewegt oder eine App benutzt hat, auch wenn er sich nicht über den Account von Instagram und Facebook angemeldet hat. Die Daten sendet Meta Ireland ausnahmslos weltweit in Drittstaaten, insbesondere in die USA. Dort wertet sie die Daten in für den Nutzer unbekanntem Maß aus.
Das Gericht hat den Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens ausschließlich auf Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gestützt, damit auf Europarecht und nicht (wie andere Gerichte in vergleichbaren Fällen) auf das nationale Recht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Dass die Verarbeitung personenbezogener Daten besonders umfangreich ist, führt lt. EuGH zu einem Gefühl, dass das gesamte Privatleben kontinuierlich überwacht wird.
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