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Steuern / Sonstige 
Freitag, 23.05.2025

Künstliche Intelligenz in der Steuerveranlagung

Ab Mai 2025 wird in vier Pilotfinanzämtern des Landes Nordrhein-Westfalen erstmals ein KI-Modul zur Unterstützung der Steuerveranlagung eingesetzt. Damit sollen Steuererklärungen effizienter, schneller und treffsicherer bearbeitet werden.

Das neue KI-Modul erkennt Muster in den Steuerdaten und kann gut nachvollziehbare Fälle mit geringem Prüfbedarf gezielt identifizieren. Diese werden automatisiert verarbeitet und somit schneller abgeschlossen.

Die Pilotierung beginnt in den Finanzämtern Brühl, Bielefeld-Außenstadt, Hamm und Lübbecke. Gestartet wird mit Steuererklärungen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalerträgen, Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, haushaltsnahen Dienstleistungen und ähnlichen Bereichen. Eine Ausweitung auf weitere Fallkonstellationen ist geplant.

Das KI-Modul wurde vom Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen im Rahmen des bundesweiten KONSENS-Verbundes entwickelt. Mit der Pilotierung im Mai 2025 übernimmt Nordrhein-Westfalen die Vorreiterrolle unter den Ländern. Nach erfolgreichem Testlauf erfolgt die landesweite Einführung.

Bereits jetzt hat das Ministerium der Finanzen generative KI-Chatbots wie ChatGPT und Google Gemini offiziell für den dienstlichen Gebrauch (zur Texterstellung, Recherche oder Bildgenerierung) unter klaren Rahmenbedingungen und unter Wahrung des Steuergeheimnisses freigegeben. KI dient als unterstützendes Werkzeug.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


 
 
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